Das Problem in den von dir genannten Link ist ja, das die jenige vom Verkauf der Bilder gesprochen hat PencilHB. Das ist ja schon mehr als das bloße Zeigen. Außerdem sollte immer eine eigene Kreative Leistung zu sehen sein, sonst ist eine Kopie. Aber eigentlich sind wir davon doch weit entfernt, weil wir doch unsere gezeigten Bilder nicht verkaufen (oder?). Wenn du deine Bilder verkaufen willst, musst Du halt den Rechteeigentümer fragen um Erlaubnis.
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volker03
Ich glaube nicht, dass das Urheberrecht bei gewerblicher Nutzung stärker greift, als bei einer ‚einfachen Veröffentlichung’. Eine Kopie herstellen und sie öffentlich zugänglich zu machen reicht aus, dass das Urheberrecht in vollem Umfang wirksam wird, denn es ist nicht das Geldverdienen geschützt, sondern das Herstellen von Kopien – aber ich bin mir langsam über gar nichts mehr sicher :)). -
PencilHB hat Recht. Entweder ist man Inhaber des Urheberrechts und kann seine Werke auch vermarkten, oder nicht.
Strittig ist eigentlich auch weniger die Frage ob ein Zeichner/ Maler Urheber seines eigenen Bildes ist, wenn er es von einem Foto abgezeichnet. Sondern ob das Bild die Anforderungen erfüllt um ein eigenes Werk darzustellen. Bzw. vielmehr ob man seine Zeichnung anhand eines Fotos überhaupt hätte anfertigen dürfen.
Ich würde da schon fast (ohne Gewähr) auf den §24 Abs. 1 UrhG tippen.
Zitat(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Das "selbstständige Werk" würde in unserem Fall die Zeichnung/ Malerei darstellen. "In freier Benutzung" würde ich als abzeichnen bzw. orientieren an dem Foto deklarieren.
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Von einer Kopie war ja auch nicht die Rede, sondern eher von einem Interpretierenden abzeichnen PencilHB. Also wenn ich von einem Bild abzeichne und es deutlich Erkennbar ist, das ich trotz Ähnlichkeit ein völlig eigenes Werk geschaffen habe. Da kann ich nur froh sein, das ich meine völlig eigenen Bilder schaffe.
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Ohje und ich steig wieder nicht durch
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So, noch mal nach geschaut... selbst Wikipedia sagt zum §24, dass Fotografien eingeschlossen sind:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_BenutzungMan gucke auch auf das Beispiel unter der Überschrift "Kriterien".
Und von "Kopie" war in Pencil's Link die Rede. Der Kommentator hat aber den §24 völlig außer Acht gelassen und einfach eine 1 zu 1 Kopie unterstellt (wobei der Fragesteller genau dies verneint hat und nur die "Ähnlichkeit" erwähnte).
Ähnlichkeit allein würde ich aber nicht als Ausschlusskriterium sehen, denn die Faktoren, die beim Zeichnen/ Malen mit spielen sind zu vielseitig (wie wir ja selbst alle sehr gut wissen).
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Da gebe ich Dir völlig Recht Nightmage.
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Ich denke, es dreht sich nach wie vor alles um den Begriff der ‚Schöpfungshöhe’.
Auch die Antwort des Anwalts enthält diese Einschränkung: ‚…solange man erkennt, dass es gezeichnet ist…’ (wer genau liest, muss sich wiederum fragen, ob der Anwalt Zeichnung und Malerei, also Strichdarstellung und Flächendarstellung unterscheidet).
Vermutlich hat sich durch die Aussage des Anwalts gar nichts verändert – es gilt nach wie vor: eine Vorlage zu verwenden ist ein Graubereich, der (wie Nightmage schrieb) im Streitfall von einem Gericht geklärt werden muss.
Ich kann nur soviel sagen: sollte das Abzeichnen von Fotos irgendwann als vollkommen legal deklariert werden, legt PencilHB einen Startvorgang hin, den die Menschheit bis dahin noch nicht gekannt hat – oder auch nicht
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Ich verstehe wie immer nur Bahnhof. Egal, das kann mir den Spaß am Zeichnen nicht nehmen
Und da ich net vorhabe, damit Geld zu verdienen und auch nie eins zu eins abzeichne, ist das alles für mich irrelevant -
@crashed_angel
Ich stosse in den ganzen Begriffen auch immer an die Schwelle, dass es letztlich von mir nicht entschieden werden kann, wann ich von einem geschützten Foto so abzeichnen dürfte, wie ich es von meinen Fotos tue. Deine Strategie, ‚es gar nicht soweit, also zu einer Kopie, kommen zu lassen’, ist im Grunde das Einzige, was du von dir aus kontrollieren kannst – ansonsten ist ‚Nachfragen beim Fotografen’ natürlich die sicherste Alternative. -
Ich bin nachdem ich mich zu dem Thema eingelesen habe auch völlig verwirrt und verunsichert...
Hier im Forum habe ich schon einige Bilder, auf denen Prominente abgezeichnet wurden gesehen. Das ist doch dann laut Urheberrecht auch fraglich, oder?
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Lilala: Bei Prominenten ist es soweit ich weiss in Ordnung, da es Personen aus dem öffentlichen Leben sind.
@Jeanny842 + crashed_angel: Komm lass uns den Club der drei Fragezeichen Gründen, da wir keinen blassen haben.
Im allgemeinen finde ich es sehr schade, dass was das Thema Zeichnen + Gesetz angeht so viele Fragezeichen herrschen. So finde ich, ist man als Zeichner ein wenig schutzlos, da man nie weiss, kann ich das jetzt so machen oder nicht. Klar man könnte einfach von den eigenen Fotos abzeichnen, aber meistens hat man ja eine Idee im Kopf, wozu man kein Bild zur Hand hat, dann geht man schnell auf Google, um sich ein wenig Inspiration zu holen und zu sehen, wie es mit den Schatten- und Lichtverhältnissen so steht.
Finde es einfach doof, dass da keine klaren Regeln herrschen, vor allem, weiss man ja in den meisten Fällen nicht einmal welchen Gesetz aus welchen Land gilt. Bsp. man selbst kommt aus der Schweiz, der Fotograf des Bildes aus Deutschland, er hat es jedoch auf einen amerikanischen Server geladen oder bzw. sogar auf einen von dem die Herkunft unbekannt ist und da soll dann noch jemand nachkommen, welches Gesetz nun zur Geltung kommt.
‚…solange man erkennt, dass es gezeichnet ist…’ Dann muss ich mir ja gar keine Sorgen machen, denn meine Zeichnungen sind nicht so gut, dass man sie mit Fotos verwechseln könnte, also sieht man immer, dass sie gezeichnet sind.
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Bitte nicht das "Urheberrecht" mit dem "Recht am eigenen Bild" welches im "Allgemeinen Persönlichkeitsrecht Gesetz" enthalten ist verwechseln!
Prominente abzuzeichnen kann vom Standpunkt des "Rechts am eigenen Bild" ok sein.
Die Vorlage von der Abgezeichnet wurde (meist ein Foto) unterliegt dem "Urheberrecht".
Nach §24 des Urheberrechtes ist es ok ein eigenes Werk unter Vorlage/ Hilfe eines anderen Werkes zu erschaffen.
Wichtig ist hierbei, dass sich das neue Werk ganz klar von dem alten Werk (Foto) abgrenzt.
Das tun Zeichnungen und Bilder in den aller meisten Fällen ja - erst Recht, wenn man sich nur lose an seiner Vorlage orientiert. -
Okii dokii, Danke für die Erläuterung und für die Korrektur, bin nicht so standfest, was das anbelangt, obwohl ich in einer Kanzlei arbeite.
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Das ist ja das Problem mit den vielen unterschiedlichen Ländern. Internationale Regelungen gibt es da nämlich nicht.
Im Zweifel halte dich immer an die Gesetze, die in deine eigenen Land Gültigkeit haben bzw. da wo du die Sachen benutzt.
In Deutschland muss uns us-amerikanisches Urheberrecht auch nicht viel intetressieren, wenn wir die Sachen hierzulande nutzen. In Deutschland hat man ja auch nach §53 Abs. 1 UrhG das Recht auf eine Privatkopie. Das gefällt vielen Verwertungsgesellschaften aus Übersee auch nicht.
Andersrum: Facebook muss sich auch an deutsche Datenschutzbestimmungen halten, wenn das Angebot auch für Deutsche gilt.
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@ Rosalia ok das machen wir
Ich werde es einfach so handhaben wie bisher [keine-ahnung]
Aber wie steht es den mit Videos, also Tutorials? Wenn ich jetzt zB ein Bild male nach einem Tutorial bei youtube? Das sieht ja dann in etwas so aus wie von demjenigen der sie Anleitung gibt. Kann ich da trotzdem sagen das ist "mein" Bild? Und darf ich es auch verkaufen?
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Dann brauchen wir noch ein Logo für den Club, aber ja nicht abzeichnen.
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Mich lassen die Regeln ‚Schöpfungshöhe’, ‚…das Original muss in der Aussage verblassen’, ‚das Werk muss sich deutlich von der Vorlage unterscheiden’ usw. extrem im Regen stehen (und wie ich gelesen habe geht es sogar manchem Richter so, denn Gerichte korrigieren sich gegenseitig
Wie sieht es aus wenn man sich mit Beispielen beschäftigt?
Beispiel 1:
Angenommen ich gehe ins Internet, suche mir ein ansprechendes Motiv und zeichne es in meiner Methode ab. Ich wäre der Meinung, das ist als ‚Kopie’ einzustufen. In wie weit meine Präsentation hier im Forum, d.h. Entstehungsphasen + Rahmenkontext (mit Fantasietext) ein eigenes Werk darstellen, kann ich schon wieder nicht beantworten. Durch die Entstehungsphasen sieht jeder, dass es eine Zeichnung ist – reicht das aus? – keine Ahnung.Beispiel 2:
Meine Maulwurfbilder (oder die anderen Gegenstände) sind von mir entworfen, aufgebaut und fotografiert. Wie müsste ein Zeichner das Bild von Flaffy (also dem Maulwurf, der von den Gabeln springt) in einem reduzierten Zeichenstil umsetzen, damit es ein eigenes Werk darstellt?Beispiel 3:
Ich möchte hier die Tutorialfrage von Jeanny842 (von gerade eben) nochmal aufnehmen, damit sie nicht untergeht, denn es ist genauso interessant: jemand, der ein Tutorial, oder ein Lehrbuch öffentlich macht, will ja dass man es nachmacht – in wie weit ist man dann der Urheber an dem Werk? Oder ist es nur eine erlaubte Kopie, die man nicht weiter verwerten darf? -
zu deinem 3. Beispiel kann ich dir schon eine Antwort geben. Wenn du ein Bild nach gezeichnet hast, ( nach Buch oder Vorlage) musst du angeben, "gemalt nach! .. "oder gezeichnet" nach ... Oder "Vorlage aus dem Zeichenbuch.. von... "
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@ Rosalia Stimmt
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