zu deinem 3. Beispiel kann ich dir schon eine Antwort geben. Wenn du ein Bild nach gezeichnet hast, ( nach Buch oder Vorlage) musst du angeben, "gemalt nach! .. "oder gezeichnet" nach ... Oder "Vorlage aus dem Zeichenbuch.. von... "
So würde ich das auch sehen.
Das Bereitstellen einer Anleitung stellt ja schon mal eine Aufforderung zum Nachmachen dar - also ein Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts für den Konkreten Fall nämlich "nach zeichnen". Dass die "Jungzeichner" ihre gezeichneten Bilder dann anderswo zeigen (hier im Forum oder anders wo im Internetz), damit muss solch ein Tutorialmacher meiner Meinung nach rechnen. Quellenangabe a la "nachgezeichnet von..." wäre hier unerlässlich.
ZitatBeispiel 1:
Angenommen ich gehe ins Internet, suche mir ein ansprechendes Motiv und zeichne es in meiner Methode ab. Ich wäre der Meinung, das ist als ‚Kopie’ einzustufen. In wie weit meine Präsentation hier im Forum, d.h. Entstehungsphasen + Rahmenkontext (mit Fantasietext) ein eigenes Werk darstellen, kann ich schon wieder nicht beantworten. Durch die Entstehungsphasen sieht jeder, dass es eine Zeichnung ist – reicht das aus? – keine Ahnung.
Pencil, ich kann verstehen, dass du dich damit besonders schwer tust, denn du bildest die dargestellten Objekte ja recht detailgetreu nach (das tun viele andere hier ja nicht, daher betrifft sie solche Fragestellungen ja erst gar nicht).
Da du aber nicht 1 Foto hast und das 1 zu 1 nachbildest, sondern in der Regel aus mehreren verschiedenen Fotos was zusammen komponierst, würde ich behaupten, dass du ein eigenständiges und geschütztes Werk erstellst.
Die Entstehungsphasen und der dazugehörige Text lässt ja (noch) keine Vergleiche zu einem Originalfoto zu. Von daher würde ich sagen, dass diese Teile deiner Kunst noch die Unbedenklichsten wären.
ZitatBeispiel 2:
Meine Maulwurfbilder (oder die anderen Gegenstände) sind von mir entworfen, aufgebaut und fotografiert. Wie müsste ein Zeichner das Bild von Flaffy (also dem Maulwurf, der von den Gabeln springt) in einem reduzierten Zeichenstil umsetzen, damit es ein eigenes Werk darstellt?
Bei dem Maulwurf muss man schon wieder aufpassen ob hier nicht Markenrechtsverletzungen ins Spiel kommen. Dazu muss man aber wissen ob die Figur des Maulwurfs (und damit deren Abbildung) markenrechtlich geschützt ist.
Da dies wieder ein ganz anderes Feld ist als das Urheberrecht, spielen hier kommerzielle Aspekte sehr wohl eine Rolle > ergo: werden deine Zeichnungen/ Fotos/ was auch immer von dem Maulwurf kommerziell benutzt (z.B. für Werbung)?
Da du den Maulwurf gezeichnet hast, wärst du Urheber der Zeichnung. Ob du die Zeichnung verbreiten und nutzen darfst, würde das Markenrecht sagen. Aber da muss dann auch der Markenrechtsinhaber immer kommen und dir auf die Finger klopfen (weil Zivilrecht).