Fotografieren und Gesetze

    • Offizieller Beitrag

    Mal so allgemein Fotos von Gemälden (egal ob gemeinfrei oder nicht):


    Dass Fotos von Gemälden nicht geschützt sind, ist meine Behauptung, das heißt ja nicht, dass es so stimmt. [pfeif]


    Denn:

    Zitat

    Wikipedia: Fotografien, die keine Lichtbildwerke, also keine persönlichen geistigen Schöpfungen sind, werden in Deutschland als (einfache) Lichtbilder geschützt (sogenanntes Leistungsschutzrecht des § 72 UrhG), ohne dass man nach einer Schöpfungshöhe fragen muss.


    Dass Fotos von Gemälden, die das Gemälde als solches abbilden, nicht schützenswert sein können, ist meine Meinung, weil es einfach unlogisch ist. Insofern ist das Gesetz unlogisch bzw. nicht ausreichend

    Zitat

    § 72 UrhG:
    (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
    (2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
    (3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.


    Vielleicht stimmt aber auch beides, demnach würde sich aber die Rechtsprechung selbst widersprechen. [keine-ahnung]


    Bei gemeinfreien Werken wäre demnach die spannende Frage: wenn ich ein Foto von der Mona Lisa mache und es nur dieses eine Foto auf der ganzen Welt davon gibt, muss das Foto dann urheberrechtlichen Schutz genießen?


    Wenn es nun hunderte Fotos von der Mona Lisa gibt, ist jedes einzelne dann für sich geschützt? Wenn ja, woran erkennt man den Unterschied zu all den anderen Fotos? Was macht ausgerechnet mein Foto einmalig, es ist doch immer die Mona Lisa?


    https://de.wikipedia.org/wiki/…rheber.2FRechteinhaber.3F



    Demnach ist beides richtig: wenn man gemeinfreie Gemälde fotografiert, hat das Foto keinen Urheberschutz. Aber auch Fotos sind allgemein immer geschützt (NICHT bei gemeinfreien Bildern - außer 3D zB Statuen):

    Zitat

    Simple Bilder, Lichtbilder und Lichtbildwerke


    Sofern eine Schöpfung nicht ein bestimmtes Maß an Individualität im Sinne einer „persönlichen, geistigen“ Schöpfung aufweist, ist diese nach § 2 UrhG kein Werk und ist auch nicht urheberrechtlich geschützt. Diese Hürde für urheberrechtlichen Schutz bezeichnet man als Schöpfungshöhe. Eine Datei, die nicht die Schöpfungshöhe erreicht, ist gemeinfrei und kann frei verwendet werden. Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} verwendet werden.


    Bei Fotos erübrigt sich aber die Frage der Schöpfungshöhe, da es sich – abgesehen von Reproduktionsfotografien zweidimensionaler Vorlagen (siehe unten) – stets mindestens um Lichtbilder handelt, die nach § 72 UrhG zumindest eingeschränkt geschützt sind, oder aber um Lichtbildwerke, die den vollen Schutz nach §2 UrhG genießen.

    • Offizieller Beitrag

    Also dass ich mich widerspreche, liegt daran, dass das Urheberrecht in diesem Punkt widersprüchlich ist. [pfeif]


    Ich hab mir zwar sowas gedacht, aber nach recherchiert und wieder was Neues gelernt, ist doch auch cool. ;D

  • Nightmage
    Diese unglaubliche Textlawine, die in Gang getreten werden kann, ist das Wahnsinnsproblem, vor dem ich Respekt habe.


    Als Zeichner gefällt mir ein Motiv und ich zeichne es (das ist komplett emotional und eine
    Bauchentscheidung).


    Im Streitfall wird sich aber eine Armada aus ‚Rechtsexperten’ in aller Ruhe, ausgiebig mit meinem Fall (meiner Entscheidung) beschäftigen, so dass ich am Ende nicht mal mehr weiss, wie ich heisse :))


    Ich habe auch mal nachgeschaut, wie es mit der Rechtszuständigkeit aussieht – sprich: gilt deutsches Recht?


    Hier geht es dann noch einen Schritt weiter: es gilt das ‚Schutzlandprinzip’, also soweit ich es verstehe, kommt es darauf an, ob mein digitales Bild (das ich im Internet veröffentliche) auf einem deutschen Server liegt oder nicht – aber auch hier kann ich mich irren.


    Ich habe meine Bilder bei dem Anbieter meiner Homepage gelagert, aber wo speichert z.B.‚tinypic’ die Bilder?

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde das durchaus erfrischend mal ein wenig ausführlicher über dieses Thema zu diskutieren, das beleuchtet nämlich Aspekte dieser Gesetztesproblematik, an die man noch gar nicht dachte. Neue Herausforderungen sind immer gut, dass man was Neues lernen kann, was ich heute auch getan habe. :D


    Ist ja immer eine Sache ein Bauchgefühl zu haben oder eine Quelle. Aber so wie ich den Text auf Wikipedia lese, sind das auch bei denen eher Vermutungen bzw. Deutungen der Rechtsprechung (was anderes werden Richter im Ernstfall auch nicht machen). [keine-ahnung]


    Ein Grund mehr, wieso das Urheberrecht so verhasst ist (einfach viel zu kompliziert). ::)


    Was die Veröffentlichung angeht, da bewegen wir uns wieder auf einem anderen Level.
    Zum einen gilt beispielsweise bei Webseiten, dass wenn sie für ein deutsches Zielpublikum öffentlich gemacht wurden, ein Impressum muss her. Aber wenn sie nun auch für Österreich, der Schweiz und andere deutschsprachige Besucher gedacht ist? Muss man alle Gesetze anwenden? Oder konzentriert sich doch nur auf das Land, in dem man lebt?


    Grade was die Veröffentlichung im Internet angeht, steckt die (internationale) Rechtsprechung noch in den Kinderschuhen (Internet ist ja Neuland :)) [rofl]).
    Man kann halt nicht an alles auf einmal denken, das kommt immer so nach und nach raus. Meistens sind die Filme- und Musikindustrie aber die Vorreiter.


    In Deutschland sind (waren?) die (Abmahn-) Anwälte die Vorreiter, die Gesetze durchpressen sollten, die lange vor dem Internetzeitalter gemacht wurden.
    Die Gesetze bzw. deren Interpretation an die neuen Gegebenheiten anzupassen, das ist ein Prozess der nur sehr sehr langsam voran geht.


    Derweil bleiben unwissende oder verwirrte Internetnutzer, die entweder alles trotzdem machen oder lieber gar nix machen. [keine-ahnung]

  • Nightmage
    Ich habe zusätzlich noch die Vermutung, dass ein Gericht im Entscheidungsfall in keiner Weise berücksichtigt, ob die Rechtslage für mich, als Zeichner zu durchschauen war oder nicht – ‚Unwissenheit schützt vor Strafe nicht’.


    Wie ich vor ein paar Jahren mitbekommen habe, wird in der Schule (im Zusammenhang mit dem Umgang von Bildern im Internet) das Urheberrecht angeschnitten, aber auf keinen Fall in dieser Tiefe.


    Ich bin wirklich kein Jurist, und ich vermute die Fachleute bemühen sich schon die Lage zu verbessern, aber ich würde mir sehr stark eine eindeutige Klarheit wünschen – schliesslich lass ich, absichtlich, die Finger von Motiven, bei denen ich einen eindeutigen Verstoss begehen würde (d.h. ich habe das Bestreben es richtig zu machen).

  • @COldner
    Was meinst du mit ‚angerichtet’ :))


    Ich fand das war eine sehr interessante Unterhaltung und ich denke, dass die Leser dieser Texte viele Infos herausziehen können – Nightmage hat prima Textstellen angezeigt. [doppel-daumen]


    Ich fühle mich bei diesen Rechtsfragen sehr unsicher und ich versuche alle Informationen ‚aufzusaugen’ und umzusetzen – es ist aber nicht leicht – da sitze ich lieber Tagelang an einem Bild (das lenkt ab). :))

  • @PencilHB:
    Da kann ich Dich gut verstehen, geht mir genau gleich. Immerhin denkt man nicht viel darüber nach und möchte einfach zeichnen und jetzt nicht noch nebenbei Jura studieren. ;) Finde es sehr schade, dass man sich bei jedem Bild das man zeichnet nun überlegen muss, verstösst es gegen das Gesetz, weil ich ein Teil der Zeichnung aus einer Vorlage im Internet abgezeichnet habe.


    Zudem würde mich noch interessieren, ob es auch gegen das Gesetz verstösst, wenn man aus einem Übungsbuch was abzeichnet und dies dann veröffentlicht. Immerhin möchte man seine Versuche ja präsentieren um von anderen ein Feedback zu erhalten.

  • @Rosalia
    Beim Veröffentlichen von Bildern kann man sich ganz einfach in den ‚juristischen Weiten’ verlieren.


    Man kann wohl so sagen: zeichnen/malen (also für die private Umgebung) darfst du alles, was dir Spass macht. Sobald du aber den Schritt hin zu Verkauf oder öffentlichem Ausstellen machst, kann sich jemand in seinen Rechten verletzt fühlen.


    Solange es nur um das Veröffentlichen geht, ist die Wahrscheinlichkeit meiner Meinung nach sehr gering, dass es zum Streit kommt, denn es geht bei juristischen Auseinandersetzungen um den ‚Streitwert’, also den ‚Geldschaden’. Der ist hier in diesem Forum wohl nahezu gleich Null. Jemand müsste also nur das ‚Verfolgungsinteresse’ haben, um hier zu streiten. Selbst wenn du am Ende der ‚Bösewicht’ bist, stellt sich die Frage: wie hoch ist die Strafe?


    Wenn du einen Teil eines Fotos verwendest, ist meiner Meinung nach die Frage: ist dieser Teil des Fotos geschützt. Das ist natürlich bei Figuren oder Effekten aus geschützten Kinofilmen immer der Fall (solange es sich nicht um ein unbedeutendes Hintergrundobjekt handelt). Es gibt anscheinend den Begriff ,Fanart’ (hab ich schon öfters als Argument gelesen), aber ich kann diese Idee noch nicht so richtig in mein juristisches Kartenhaus einbauen :))


    Zu der Frage nach der Übungszeichnung:
    Ich würde mich extrem wundern, wenn der Autor streiten würde, denn, was wäre das für eine Werbung (für sein Buch)?
    Es ist aber eine sehr interessante Frage, denn es geht ja um ein Motiv mit dem arbeiten soll. Vermutlich wird es, rein juristisch, beim Veröffentlichen wie ein normales Bild behandelt. Solltest du also berühmt werden bzw. Millionen verdienen, könnte es sein, dass der Autor sich meldet – davor würde ich ihm raten, still zu sein ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ach COldner, das ist doch ein recht interessantes Gespräch. :D


    Also bei Fotovorlagen sieht das so aus, dass die Fotos (bis auf obige Ausnahme von 2-D Werken und nach über 70 Jahren Tod des Urhebers) diese immer geschützt sind.


    Da ist die Frage was du alles dem Foto entnimmst. Ist das nur ein vergleichsweise unbedeutender Anteil oder doch das Gesamtbild als solches?


    Bei Zeichnungen tritt das Urheberrecht erst nach Erreichen der sogenannten Schöpfungshöhe in Kraft. Eine Anleitung kann das erreichen, muss aber nicht. Das wird im Zweifelsfall ein Richter zu entscheiden haben. Aber das ist ja genau die Situation, der man sich nicht aussetzen will. [keine-ahnung]

  • Danke Euch beiden für die umfangreichen und informativen Antworten.


    Eure Standpunkte sind sehr interessant und da ich ja meine nachgezeichneten Bilder nicht verkaufe, werde ich wohl auch nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen.


    Vor allem finde ich die Aussage betreffend schlechter Werbung spannend, an das habe ich noch gar nicht gedacht, dass da wohl schlechte Publicity herauskommen würde, wenn ein Buchhersteller jemanden verklagt, nur weil er seine Übungen online gestellt hat.


    Was ich an dem gesamten Thema besonders schwierig finde, ist das ja nicht in jedem Land dasselbe Gesetz im Detail gilt. Also etwas was bei Euch in Deutschland verboten ist, wird hier in der Schweiz dann viel anders gehandhabt und da frage mich, ob es tatsächlich Leute gibt, die sich diese Mühe machen und wirklich klagen, nur weil jemand aus einem unbekannten Land ein Zeichnung hochlädt. ;)


    Ich selbst bin auch bereits in Berührung mit dieser Sparte des Gesetzes gekommen, und zwar hat damals eine Frau ein Bild von meinem Hund und ihr gemacht und danach im FB grossartig geschrieben, mein Füchsen und ich.
    Da stellten ich mir natürlich die Fragen, wie kann man nur solche Sachen machen, hat aus meiner Sicht auch was mit Erziehung zu tun, da man doch weiss, dass man nicht einfach einen Hund einer fremden Person als seinen eigenen Hund vorstellt und zweitens hat die Dame denn gar keine Ahnung vom Gesetz.
    Naja habe sie darauf angesprochen, dass die Rechtslage es so sieht, dass sie meine Zustimmung als Hundehalterin für die Veröffentlichung benötigt hätte und da sie diese nicht besitzt, gebeten das Bild wieder herauszunehmen.

  • @Rosalia
    Ganz genau, zuerst muss geklärt sein, welches ‚Recht’ überhaupt zuständig ist – als Nightmage dies gestern geschrieben hat, bin ich im Anschluss auf den Begriff ‚Schutzlandprinzip’ gestossen. Es geht wohl darum, wo dein Bild liegt (gespeichert ist). D.h. es ist wohl nicht wichtig welche Nationalität der Zeichner hat, sondern wo das Bild liegt. Wenn du es an ‚tinypic’ übergibst, ist die Frage: wo speichert es ‚tinypic’?


    Ich könnte mir deinen Ablauf auch als den Normalfall vorstellen, sollte sich jemand an einer Zeichnung aus einem Forum stören, wird er zuerst über eine direkte Kontaktaufnahme versuchen, das Problem zu beseitigen.

  • Das hört sich ja immer wie komplizierter an, das Ganze. Aber guter Einwand, ist noch schwierig festzustellen, da es ja soweit ich weiss, eine .com Adresse ist, da müsste man sie fast schon kontaktieren und da muss man sich fragen, ob es sich die Mühe wirklich lohnt.


    Bin gleicher Meinung, denn zuerst versucht man das ganze ja aussergerichtlich zu lösen, da man selbst auch keine Lust auf die damit verbundenen Kosten und Aufwand hat.

  • @Rosalia
    Ich habe versucht herauszubekommen wo ‚tinypic’ die Bilder speichert.


    Laut der Info-Seite auf ‚tinypic’ setzen sie einen ‚redundanten Webcluster’ ein, um die Bilder zu speichern. Übersetzt bedeutet das: es sind mehrere Rechner (Server) in einem Netzwerk beteiligt und die Bilder werden zum Teil auch mehrfach gespeichert (um möglichst schnelle Zugriffe zu ermöglichen).


    Wo sich diese Rechner (Server) befinden, habe ich nicht gefunden. Im Prinzip können sie über die ganze Welt verteilt sein. Wie das rechtlich einzuschätzen ist, kann ich gar nicht sagen – ein Gericht könnte sich für den einzelnen Server, für alle Server oder für den Sitzt der Firma interessieren.


    Ich kann nur raten, wer ein Bild malt, das er gegen ein nationales Recht absichern kann, gegen ein Anderes aber nicht, der sollte nicht ‚tinypic’ verwenden.


    Ich habe für diesen Fall auch ein Beispiel gefunden:
    In Frankreich sind anscheinend Bilder des Eifelturms rechtlich geschützt. Also ein Fotograph darf seine Aufnahme des Eifelturms nicht ohne Erlaubnis in Frankreich veröffentlichen. In Deutschland hingegen ist es erlaubt, solange die Aufnahme von einem öffentlich zugänglichen Standort erfolgt. Dieses Foto muss aber dann über einen Server in Deutschland veröffentlicht werden, damit dem Fotograph nichts passiert.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die Schweiz ist ziemlich liberal was das Urheberrecht angeht.


    Bei Tinypic würde ich meinen, es wird in den USA abgespeichert - abfrage nach der IP bestätigt dies: USA.


    Wenn sich jemand an einem Bild im Forum stören würde, wäre nach deutscher Gesetzgebung die Sache so gelagert, dass der Portalbetreiber (in dem Fall ich) angeschrieben werden muss um über den Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt zu werden (sofern mir nicht ausdrücklich nachgewiesen werden kann, dass ich es trotz Kenntnisnahme drin gelassen habe, worauf ich i.d.R. aber doch penibel achte).


    Ab Kenntnisnahme muss ich handeln, das heißt das Bild bzw. dessen Verlinkung aus dem Forum entfernen. Danach wäre das Thema für mich soweit erledigt. Ist allerdings noch nie vorgekommen das Szenario, da ich von Anfang an keine fremden Bilder (bzw. Fotos) im Forum dulde, aus eben diesem Grunde.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass der Rechteinhaber die Identität des Verletzers wissen möchte und von mir Auskunft verlangt, kann durchaus gegeben sein.


    Insgesamt wird aber kaum jemand außerhalb von Europa sich für dieses Forum und seine Bilder interessieren, sofern es nicht die entsprechenden Größen aus Film- und Musik betrifft, die das sehr streng ahnden und verfolgen. [keine-ahnung]



    Ergänzung zum Eiffeltum: wie bereits im Thread geschrieben wurde, so ist das nächtliche Antlitz des Eifelturms rechtlich geschützt, darauf wird auch in Deutschland aufgepasst.
    Normale (Tag) Aufnahmen fallen in Deutschland unter die Panoramafreiheit (diese wird durch Markenschutz ausgehebelt).

  • Nightmage

    Zitat

    Ergänzung zum Eiffeltum: wie bereits im Thread geschrieben wurde, so ist das nächtliche Antlitz des Eifelturms rechtlich geschützt, darauf wird auch in Deutschland aufgepasst.
    Normale (Tag) Aufnahmen fallen in Deutschland unter die Panoramafreiheit (diese wird durch Markenschutz ausgehebelt).


    Das wusste ich nicht.
    Verhält es sich dabei wie bei der Verpackung des Reichstages, d.h. die Lichtgestaltung des Eifelturms ist ein Kunstwerk, dessen Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist?
    (darf man bei Stromausfall das Türmchen auch bei Nacht fotographieren? :)))

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Verhält es sich dabei wie bei der Verpackung des Reichstages, d.h. die Lichtgestaltung des Eifelturms ist ein Kunstwerk, dessen Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist?

    Ja genau. Da gibt es eine ganze Reihe von Bauwerken und Kunststätten in der Öffentlichkeit, die so einem Schutz unterliegen.


    Für sich privat die zu fotografieren ist ja nie das Problem, die Probleme fangen an, wenn man die Fotos veröffentlicht oder noch schlimmer verkaufen will.


    Da gibt es sogar ganze Listen, wo man die Finger von lassen sollte:


    Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
    Urteil dazu: OLG Brandenburg erlaubt gewerbliche Fotos von Sanssouci


    Zur Panoramafreiheit, Regelung bei einzelnen Ländern und die Einschränkungen.

  • Nightmage
    Ich habe mir die Panoramafreiheit der einzelnen Länder angesehen. Man kann nur hoffen, dass sich die Rechtslage bald vereinheitlicht – keine Ahnung, in wie weit die Gesetzgebung dazu bereit ist.


    Falls es jemand interessiert, ich habe hier ein [url=https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CC8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.rechtambild.de%2Fwordpress%2Fwp-content%2Fuploads%2F2011%2F01%2Fhandbuch.pdf&ei=nVSPUvrJI4XYtAaFsIG4Ag&usg=AFQjCNE8dFDRqekzL_aYMdAPcHIW93AaMA&bvm=bv.56988011,d.bGE]juristisches Handbuch für Fotografen[/url] gefunden.

    • Offizieller Beitrag


    Falls es jemand interessiert, ich habe hier ein [url=https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CC8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.rechtambild.de%2Fwordpress%2Fwp-content%2Fuploads%2F2011%2F01%2Fhandbuch.pdf&ei=nVSPUvrJI4XYtAaFsIG4Ag&usg=AFQjCNE8dFDRqekzL_aYMdAPcHIW93AaMA&bvm=bv.56988011,d.bGE]juristisches Handbuch für Fotografen[/url] gefunden.

    Super, ich habs mir gleich mal abgespeichert. [doppel-daumen]

  • WoW ich fühl mich auf einmal so schlau [rofl]


    ich schließe mich rosalias Meinung an es ist einfach nur nervig drauf achten zu müssen was man malt und nur für sich zu malen ist irgendwie langweilig immerhin tue ich es ja das es anderen ein wenig freude spendet und solange ich damit kein Geld damit verdien und anderen damit keinen finanziellen schaden zufüge werde ich meine Bilder auch zeigen.

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