In einem Thread kam mal die Frage auf ob es erlaubt ist Bilder, die man von fremden Leuten gezeichnet hat, auch veröffentlichen darf.
Dafür gibt es zwei Bereiche im Gesetz, die entscheidend sind:
- das Urheberrecht
- das Recht am eigenen Bild
(siehe auch Gesetze im Bereich Kunst)
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Das Urheberrecht schützt künstlerische Arbeiten vor fremdem Missbrauch - es dürfen also keine fremden Bilder, Texte, Videos, Lieder etc. OHNE Erlaubnis des Urhebers (derjenige, der das Material erstellt hat) veröffentlicht bzw. für eigene Werke benutzt werden.
Das Recht am eigenem Bild schützt Personen vor ungewollten Veröffentlichungen von Bildern, auf denen sie gut erkennbar abgebildet sind.
Beispiel:
Ihr geht zum Fotografen um Passbilder anfertigen zu lassen.
Das Urheberrecht gibt dem Fotografen das Recht zu bestimmen wer die Bilder, die er gemacht hat, wo und wie veröffentlichen darf.
> Ihr dürft also ohne Erlaubnis des Fotografen Euer Passfoto z.B. nicht ins Internet stellen.
Das Recht am eigenem Bild wiederum verbietet dem Fotografen ohne Eure ausdrückliche Erlaubnis das Foto, welches er von Euch gemacht hat, in sein Schaufenster zu stellen.
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Was hat das Ganze mit zeichnen / malen zu tun?
Wenn Ihr nun fremde Leute zeichnet oder auch malt, dann benötigt Ihr (genau wie bei Fotos auch) eine Erlaubnis dieser Leute um Euer Bild z.B. im Internet veröffentlichen zu dürfen.
Bei Bildern, bei denen man sehr gut erkennen kann wen es darstellen soll (die abgebildete Person also sehr gut zu identifizieren wäre) ist es also nicht erlaubt die Bilder ohne Einwilligung desjenigen, den es zeigt, zu veröffentlichen.
Ist die Person nicht erkennbar abgebildet stellt die Veröffentlichung des Bildes kein Problem dar.
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Was ist mit Prominenten?
Personen des öffentlichen Interesses, was Prominente ja sind, bilden eine Ausnahme, was das Recht am eigenem Bild angeht.
Wobei Abbildungen aus deren Privatleben noch einmal gesondert geschützt sind, werden sie ohne Zusammenhang mit z.B. einer interessanten Meldung, die damit zu tun hat, veröffentlicht.
Ergo: auch Prominente müssen sich nicht alles gefallen lassen, besonders wenn es um Fotos vom Privatleben geht (Urlaubsfotos beispielsweise), deren Veröffentlichung sie nicht wollen.