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Rechtl. Lage beim zeichnen von Gebäuden?

  • Hallo ihr Lieben,


    diese ganze rechtliche Geschichte macht mich ganz wirr.


    Wenn man öffentliche Gebäude zeichnen möchte, könnte es Probleme geben. Da muss man erst forschen, ob man es zeichnen darf. (siehe Eifelturm) Soviel hab ich jetzt verstanden.


    Wie sieht es denn aus, wenn ich in Berlin (oder sonstwo) einen Straßenzug zeichne. Diese Häuser gehören ja auch jemanden.
    Evtl. ist ein markantes Gebäude drauf und man erkennt alles sofort wieder.


    Muss man dann die Einwilligung der Hausbesitzer haben? Oder alles so verfremden, dass man es nicht mehr zuordnen kann? Wäre aber auch nicht schön, soll ja auch ein Zeitzeugnis sein.


    Ich geh jetzt mal von dem Fall aus, dass die Bilder öffentlich gemacht werden. Evtl. auch verkauft.


    Es gibt soviele Leute, die überall rumzeichnen. Kann doch nicht sein, dass die alle gegen Recht verstoßen.


    Oder man macht Fotos im Tierpark, Oldtimerausstellung oder Museum und zeichnet dann ein Bild davon. Meinen Esel hab ich ja auch im Tierpark fotografiert und gemalt. Ist das auch nicht erlaubt?


    Das wäre echt nicht schön. ?(

  • Gerade mit der neuen datenschutzverordnung herrscht da gerade großes Chaos, auch bei den Fotografen, weil rein rechtlich darf man kein einziges Foto machen, auf dem Personen sind, die nicht schriftlich eingewilligt haben. Ist dann toll auf Hochzeiten oder wenn man im Zoo fotografiert.
    Einige Länder haben da die regeln dazu angepasst, Deutschland aber nicht.
    Ich blicke da leider gar nicht mehr durch. Ist ja shcon lächerlich genug, das Häuser auf Google Streetview verpixelt werden...

  • ich glaube keiner blickt da zur Zeit noch durch. Bei Fotografien z.B.. Also nur für dein Fotoalbum gibt es keine Änderungen. Obwohl auch das eigentlich nicht stimmen kann, denn rein rechtlich ist ja das fotografieren mit einem digitalen Medium bereits die Datenerhebung und die ist ja verboten .. hmm..


    Dann kannst du ja vorher die Erlaubnis einholen - das finde ich am besten.
    Also du darfst diese unbekannte Person nicht ablichten, aber sie soll dir, ebenso unbekannt, auf einem Dokument die eigene Unterschrift und Daten vertrauensvoll geben? Himmel.... denkt da keiner nach?! Ein Witz.

  • Wenn ich das alles höre, dürfen wir bald nix mehr. Keine Fotos beim Sommerfest, an Karneval, bei der Kirmes, beim Hochwasser, beim Maibaumsetzen, Schulfest, Kindergarten.....
    Und was haben wir alle für eine Freude, wenn wir alte Filme von Hobbyfotografen sehen, wo wir plötzlich alte Bekannte entdecken, sehen wo das Hochwasser stand usw. Unsere armen Nachkommen werden dieses Vergnügen nicht mehr haben.
    Mein Mann hat von einem unserer Söhne die Grundschulzeit filmisch dokumentiert, mit Einschulung, Schuljubiläum, Sportfest usw. Bei einem Fest in der Schule vor wenigen Jahren wurde dieser Film gezeigt. Er wurde mit großer Begeisterung angeschaut.
    Meines Erachtens wird das mit dem Datenschutz maßlos übertrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Mann hat von einem unserer Söhne die Grundschulzeit filmisch dokumentiert, mit Einschulung, Schuljubiläum, Sportfest usw. Bei einem Fest in der Schule vor wenigen Jahren wurde dieser Film gezeigt. Er wurde mit großer Begeisterung angeschaut.


    Das ist immer noch möglich :):) Bei uns müssen die Eltern einmal im Schuljahr einwilligen, ob ihr Kind fotografiert und die Bilder auf der Homepage oder in der Schülerzeitung/Lokalzeitung verwendet werden dürfen. Bei über 200 Grundschülern haben 2 nicht eingewilligt. Diese Kinder nimmt man dann bei "Fotogefahr" raus und die bekommen dann halt auch keine Hauptrolle im Musical, aber für die Schule an sich ist das noch kein Problem geworden. Die jeweilgien Klassenlehrer müssen es halt auf dem Schirm haben und wenn so ein Kind bei einer Sportveranstaltung auf dem Siegertreppchen steht, muss man aufpassen, dass man daran denkt, es der Lokalzeitung bspw. weiterzutrommeln, wenn es eine Schulveranstaltung war. Was andere Zuschauer mit den geknipsten Bildern machen, gehört dann nicht in die Verantwortung der Schule.

  • Danke für die Info.

  • Mit Rechtssachen ist das immer so eine Sache. Am Ende entscheidet der Richter, ob es nun strafbar ist oder nicht.
    Gerade das Urheberrecht ist da sehr verworren und nicht einmal Anwälte blicken da so ganz durch.


    Mit der Fotografie bzw. Vervielfältigung von Gebäuden muss man auf §59 UrhG zurückgreifen. Die sogenannte "Panoramafreiheit".
    In dieser steht folgendes:
    (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
    (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.
    Quelle: DeJure.org


    Das bedeutet, dass du Gebäude malen/zeichnen/fotografieren darfst, wenn du dabei auf einem öffentlichen Platz stehst. Zulässig sind zudem nur Außenaufnahmen, also keine Innenansicht von Gebäuden, die dir nicht gehören.
    Solange du mit diesen Bildern auch keinen kommerziellen Nutzen ziehst, wird wahrscheinlich keine Klage kommen. Wenn du jedoch vorhast die Bilder als Werbebanner zu verwenden, wäre es sinnvoll den Eigentümer zu fragen, ob das in Ordnung geht. Am besten schriftlich.


    Du erwähntest auch Bahnen, die du malen wollen würdest. Wenn du sie nicht verkaufen willst oder als Banner aufhängen oder im Internet als riesen Werbung nutzen willst, dann sollte es eigentlich kein Problem sein, solange Werbeflächen unkenntlich gemacht werden. Ansonsten einfach mal die Stadt anschreiben. Es gibt ja in jeder Stadt einen Ort, wo man mit solchen Fragen hin kann.


    Ich habe auch noch einen interessanten Artikel zu der Thematik "Fotografie" gefunden: Fotografie und Recht – Was darf ich fotografieren und was nicht?
    Vielleicht hilft dir das ja auch weiter.



    Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte. Bin zwar auch kein Anwalt, aber nachdem, was ich gerade so an Urteilssprüchen gelesen habe, sollte es kein Problem sein, wenn du es machst.


    Gruß
    Sigi

    • Offizieller Beitrag

    Sigi schreibt da schon viel Wahres. Und all diese Dinge muss man beim realistischen Zeichnen auch beachten. Aber denkt mal so: Zeichner sind Künstler und Künstler interpretieren i.d.R., das heißt, sie geben das Gesehene auf ihre Art und Weise wider.


    Beim Eiffelturm ist z.B. der Turm selbst auch nicht geschützt, aber seine Lichtinstallationen - also Eiffelturm bei Nacht. Mal ehrlich, wie gut schafft es ein Zeichner (sofern nicht Hyperrealist) das nachzubilden? Oder die Straßenzüge - da gabs eben Bedenken wegen Google Street View; die Besitzer müssen die Möglichkeit haben, dass ihre Häuser unkenntlich gemacht werden können (wegen z.B. Auskundschaften von Dieben). Ansprüche auf die Optik eines Hauses, hat wenn überhaupt der Architekt. Meistens tut der Besitzer aber durch Vorgartengestaltung oder dergleichen das Aussehen eines Hauses zusätzlich noch beeinflussen.


    Wie gut muss die Zeichnung sein, dass ein Einbrecher damit was anfangen kann? Und weiß er dann überhaupt welches Haus extakt gezeichnet wurde?


    Gerade mit der neuen datenschutzverordnung herrscht da gerade großes Chaos, auch bei den Fotografen, weil rein rechtlich darf man kein einziges Foto machen, auf dem Personen sind, die nicht schriftlich eingewilligt haben.

    Und das stimmt immer noch nicht. Es geht nicht ums Foto machen, es geht ums Foto veröffentlichen. ;)
    Wenn man einzelne Personen nicht direkt erkennen kann, sie nicht im Fokus eines Bildes stehen, dann sind diese Beiwerk und dann darf auch so ein Foto veröffentlicht werden. Es rennt ja keiner rum mit seinem vollen Namen und Anschrift auf dem Shirt. Da gehts nicht um personenbezogene Daten, sondern ums Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild).


    Ist inetwa wie die Story, die mir meine Mutter mal erzählt hat, dass jemand in einer Einfamilienhaussiedlung die Häuser fotografiert hat und beim Zurückfotografieren Alarm geschlagen hat. Klar darf ich die Type fotografieren. Wer will mir das verbieten? Der steht ja auf der Straße. Ich darf nur nicht selbst auf der Straße stehen und durch die Fenster rein fotografieren (höchst persönlicher Lebensbereich). Und wer auf einer Party / größeren Veranstaltung ist, insbesondere mit Erinnerungscharakter, muss damit rechnen, dass dort fotografiert wird und dass man mit auf solchen Fotos sein wird. Solche Fotos landen in privaten Sammlungen - nur darf der Fotograf diese nicht auf Facebook stellen (veröffentlichen).


    Noch mal: es geht immer nur ums Veröffentlichen, nie ums Anfertigen (mit Ausnahme des höchst persönlichen Lebensbereichs - und offenkundigen Straftaten).

    --------------- 18. Mai 2018, 22:22 ---------------
    Der Fairness halber muss man aber erwähnen, dass man abwarten muss was die neue EU Datenschutzverordnung an rechtlichem Chaos mit sich bringen wird. Das wird in erster Linie kommerzielle Bereiche treffen, keine privaten. ;)

  • ich glaube bei verkauf muss man wohl zukünftig unterschriften holen. Wenn ich so lese was jetzt wegen der neuen verordnung
    Für chaos überall herscht viele foren haben auch sich panikartig gelöscht


    Ich habe mal von jahren eine spez dampfeisenbahn gezeichnet dann wollte jemand sie kaufen ich hab dafür schon damals unterschrift bei betreiber per mail eingeholt .


    Soviel ich weiss muss bei verkauf erlaubnis eingeholt werden.
    Aber solange man nur zeichnet und einstellt ohne personnen drauf glaube ich nicht das man das nicht darf.
    Da gibts doch dafür zuviele zeichner und maler zb urbabes sketching


    Zum glück kommt bei fantasie" tiere "(wertvolle ausgeschlossen)natur
    Keiner vorbei..das wärs doch mal ein drache der ankommt wurde nicht gefragt.. *drache*

    was nützt Talent ,wenn mann nicht das Herz und Geduld hat zu üben..
    Das wache achtsame Auge und das dazugehörige verrückte Hirn.. [hexenkueche]

    • Offizieller Beitrag

    Alphawölfin, du sitzt ja zudem noch in der Schweiz. Meines Wissens nach sind dort die Urhebergesetze besonders lax ausgelegt. Außerdem gehört Ihr ja nicht zur EU weshalb Euch die neue Datenschutzverordnung wohl nicht betrifft.


    Das Fiese ist ja, dass in jedem Land andere Gesetze gelten und grade, wenn man international agiert, wirds komplizierter.

  • dachte ich auch aber nein die gelten auch für die Schweiz
    Muss darum mein Selbsthilfe Forum zwangsweise auch anpassen
    Keine ahnung wie ..
    Ihr habt ja schon eine ssl lizenz
    Die Schweiz arbeitet zudem noch an einer Verschärfung dieser Verordnung.
    Keine ahnung was da raus kommt
    Betrifft dann die hp die ich zur zeit auf bearbeitung gestellt habe


    Genau darum weil wir als lasch bezeichnet werden wird das so schnell wie möglich geändert

    was nützt Talent ,wenn mann nicht das Herz und Geduld hat zu üben..
    Das wache achtsame Auge und das dazugehörige verrückte Hirn.. [hexenkueche]

  • Also ich hole mir bei allem, was ich zeichne und was nicht mir gehört, das schriftliche Einverständnis, dass ich es privat im Internet zeigen darf. Ist zwar ein bißchen kompliziert, beruhigt mich aber ungemein.

  • . Klar darf ich die Type fotografieren. Wer will mir das verbieten? Der steht ja auf der Straße.

    Also dürfen mich wildfremde Leute auf der Straße fotografieren auch wenn ich das nicht möchte? Das kann ich kaum glauben... das ist doch mein Persönlichkeitsrecht? Das wäre ja krass.
    Waren gestern bei einem JGA auch mit einem Fotografen unterwegs, der uns fotografiert hat. Als wir auf ein Pärchen getroffen sind, denen wir was aus dem Bauchladen verkauft hat, hat der Fotograf die Szene fotografiert. Aber hat nicht gefragt ob das den beiden Fremden recht war.
    ich dachte man muss da immer fragen, auch wenn man die Bilder nicht veröffentlicht, Schließlich bekommen gut 15 Leute diese Bilder digital, und veröffentlichen die die dann doch irgendwann auf FB oder so etwas? Ist man da echt nicht geschützt?


    Ich meine wenn jetzt die presse ein Schulfest fotografiert ist das ja was anderes, Presseleute haben ja andere Rechte, was ja auch gut ist. Zu krass darf das Datenschutzthema auch nicht gehen. Aber das Privatpersonen einfach ungefragt fremde fotografieren dürfen? Das glaube ich nicht.
    Auch wenn es in eurem Fall ja aus Schutz war, wenn die Typen offensichtlich Häuser ausspionieren.



    Und das stimmt immer noch nicht. Es geht nicht ums Foto machen, es geht ums Foto veröffentlichen.

    Ok... habe das aktuell so gelesen auf einer Seite, wo es um Fotografen geht. Vllt stand das da auch falsch. Dachte immer, dass das fotografieren ja schon die Datenerhebung ist. Es ist ja ein Datenschutzgesetz und kein Veröffentlichungsgesetz.
    https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/


    Hier steht auch was zum Thema:
    https://www.rechtambild.de/201…-panikmache-unangebracht/

  • Ich glaube, dass das veröffentlichen von Fotos mit Personen nur dann ohne Probleme möglich ist, wenn die Personen als Beiwerk dargestellt sind. Der Fokus quasi nicht auf die Personen liegt, sondern z.B. einem Baum der da steht und zufällig irgendwo im Hintergrund ein paar Personen sind. Die Frage bleibt aber im Streitfall wohl auch, wann sind die Personen ein Beiwerk.... Aus diesem Grund versuche ich es absolut zu vermeiden, Bilder mit Personen zu veröffentlichen...


    (Die Antwort stellt keine Rechtsberatung dar!!!!)

    • Offizieller Beitrag

    Muss darum mein Selbsthilfe Forum zwangsweise auch anpassen
    Keine ahnung wie ..
    Ihr habt ja schon eine ssl lizenz

    Das musst du bei deinem Webhoster beantragen bzw. im internen Bereich mal schauen ob du das aktivieren kannst. ;)

    Also dürfen mich wildfremde Leute auf der Straße fotografieren auch wenn ich das nicht möchte? Das kann ich kaum glauben... das ist doch mein Persönlichkeitsrecht? Das wäre ja krass.

    Dürfen sie. ;) Aber nicht immer so wie sie wollen und da wo sie wollen. Unter den Rock darf man nicht, am FKK Strand natürlich auch nicht. Das Persönlichkeitsrecht greift erst ab Veröffentlichung der Fotos. Und da ist dann jeder selbst in der Verantwortung keine Bilder von Fremden z.B. auf Facebook zu stellen. Aber wir wissen, dass sich z.B. eine Zeitung mit den 4 großen Buchstaben um solche Dinge beispielsweise nicht schert - denn selbst Presseleute müssen das Persönlichkeitsrecht beachten. Das darf man nur dann "ignorieren", wenn es sich um Personen öffentlichen Interesses (Promis) handelt und nur dann im Rahmen einer aktuellen Berichterstattung. Wirklich andere Rechte haben Presseleute auch nicht, auch die müssen sich an Gesetze halten. Zudem haben sie sich selbst den Pressekodex als Verhaltenskodex auferlegt (den die erwähnte Zeitung auch gerne mal ignoriert).


    Naja, Datenerhebung (Foto machen) und Daten nutzen (veröffentlichen) sind noch mal 2 Paar Schuhe. Problem ist, wenn wie aktuell 2 Gesetze aufeinander prallen, die sich ggf. gegenseitig blockieren ( KUG und BDSG).

    Ich glaube, dass das veröffentlichen von Fotos mit Personen nur dann ohne Probleme möglich ist, wenn die Personen als Beiwerk dargestellt sind. Der Fokus quasi nicht auf die Personen liegt, sondern z.B. einem Baum der da steht und zufällig irgendwo im Hintergrund ein paar Personen sind. Die Frage bleibt aber im Streitfall wohl auch, wann sind die Personen ein Beiwerk.... Aus diesem Grund versuche ich es absolut zu vermeiden, Bilder mit Personen zu veröffentlichen...

    So stehts jedenfalls im Gesetz. ;) Die Personen sollten dann auch nicht unbedingt erkennbar sein (um auf Nummer sicher zu gehen).

  • ich weiss das eltern verlangen können keine fotos das muss die schule das überall beachten und das kind nicht fotografieren lassen
    Das wird hier schon seit längerem gemacht und bei einschulung eltern gefragt


    Auch wenn ich eine arbeit im geschützten bereich anfange wurde ich das gefragt


    Jeder von uns hat ein grundrecht das sagen kann ich will nicht auf ein foto


    Auf einem öffendlichen fest ist eigentlich klar das man veröffendtlicht werden kann.
    Aber auch da kann man da dem fotograf sagen nein.


    Ein beispiel ich bin in der stadt und sehe jemand fotografiert mich da kann ich sagen bitte nein. Bis jetzt


    Neu kann ich die löschung von der kamera verlangen
    Aber wie kann man das schon kontrolieren


    Bei journalismus ist es aber wieder anders geregelt


    Ich gehe auf sicher und frage einfach immer
    Oft ergibt es dann noch intressante gespräche zb im zug

    was nützt Talent ,wenn mann nicht das Herz und Geduld hat zu üben..
    Das wache achtsame Auge und das dazugehörige verrückte Hirn.. [hexenkueche]

  • Hm ok.. ich finde hier die rechtslage wieder sehr schwammig.


    Urlaubsschnappschüsse fürs eigene Album mit fremden als Beiwerk sind ja klar, dass man dass darf, aber wenn jetzt (was natürlich keiner macht) jemand mich gezielt fotografieren würde, dann darf er das meiner Meinung nach trotzdem nicht, auch wenn er es nicht veröffentlicht.


    "Jede Person besitzt das Recht, über das eigene Bild zu entscheiden, sprich ob und in welchem Umfang Bilder von ihr gemacht werden dürfen"
    "Zudem wäre eine Fotoaufnahme einer Person unzulässig, bei der bereits vorab ersichtlich ist, dass die Person die Einwilligung für ein Foto und dessen Veröffentlichung nicht gestatten würde."



    Da kann man ja iwie auch viel reininterpreteieren. Naja, das geht jetzt OT, sorry^^ Ging ja um Gebäude^^

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