In Deinem Link steht exakt: "(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.". Und hier mal ein Link zu einem Heise Artikel dazu der zeigt wie schwammig das Ganze ist und weshalb Du einen Fachanwalt fragen soltest : Wikipedia Rechtsstreit
Und wenn Du die Vorlage zu Steven Spielberg nicht selbst geknipst hast, ist alles weitere eh hinfällig wenn Du nicht die Genehmigung des Fotografen hast.
Hier noch ein Link zu Bilder Suche ORG
Lieben Gruß Sten