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Würde das Ärger geben

  • bei einer vetöffentlichung mein rat musst/solltest du am besten immer den fotografen maler verläge anfragen.
    Veröffendlichst/verkaufst du bilder fotos sei das als referenzbild oder nachgemalt gezeichnet
    Ohne erlaubnis ..verletzt du urheberrechte.
    Ich hatte ein free foto gebraucht..nur stand da in statuten das man es nicht brauchen darf für verkauf etc...
    Da habe ich lehrgeld bezahlt
    Ich habe da mal über 2000 straffe gezahlt und musste buch raus nehmen
    Seitdem frage ich alles schrifftlich an fotoreferenz.
    Oder brauche meine eigenen referenzen.


    Übrigens in vielen büchern steht das man bilder privat nachmalen darf aber nicht verkaufen oder für verkauf veröffendlichen..

    was nützt Talent ,wenn mann nicht das Herz und Geduld hat zu üben..
    Das wache achtsame Auge und das dazugehörige verrückte Hirn.. [hexenkueche]

  • Würde auch immer nachfragen.... Habe z.B. auch schon mal einen Verlag angeschrieben und da wurde mir dann gesagt, ja darf nachmalen nur nicht verkaufen und muss bei Veröffentlichung aber Buchquelle angeben. Denke bei vielen bekommt man positives Feedback, wenn man vorher höfflich nachfragt.

  • Danke, artflo.


    Was ist den davon zu halten:


    https://www.anwalt.de/rechtsti…ld-geschuetzt_055832.html


    Auszug:


    Wer Standbilder beziehungsweise Screenshots eines Films trotzdem nutzen möchte, müsste zur rechtlichen Absicherung sich inhaltlich mit dem Standbild und dem Film beschäftigen. In diesem Fall kommt eine gesetzliche Erlaubnis zur Verwendung des Screenshots als Zitat nach § 51 UrhG in Betracht. Das bloße Nennen der Quelle reicht dafür nicht aus. Ein Zitat nach dem UrhG erfordert stets die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem, was der Nutzer zitiert.


    Ich schreibe doch ein Buch, das sich mit den Filmen beschäftigt, aus denen ich die abgezeichnete Bilder für das Buch benutze.

    • Offizieller Beitrag

    Hier im Forum regeln wir das so, dass wir fremde Motive nur im entsprechenden Bereich direkt einbinden, der erst ab 100 Postings eingesehen werden kann.
    Da du aber noch keine 100 Postings hast, darfst du das Bild erst mal nur als Link hier rein stellen. Also kannst du z.B. einen Thread im Bilder zeigen Bereich eröffnen, den du "Fremde Motive von Tee" nennst und dort diesen Link rein stellen. Wenn du dann die 100 Postings erreicht hast, können wir den Thread in den Fremde Motive Bereich verschieben und dort die Bilder dann direkt einbinden. :)



    Zu der Frage mit den Screenshots: Ist das Motiv denn ein Screenshot?
    Scheint mir eher ein Foto zu sein? Es ist auf jeden Fall besser, wenn man nach Fotovorlage malt, dass man sich Fotos raussucht, die frei zur Verfügung stehen oder von dessen Urheber man das OK hat, es als Vorlage zu verwenden.
    Solange du aber kein Geld damit verdienst, wird eher noch ein Auge zugedrückt...



    Zitat

    Ich schreibe doch ein Buch, das sich mit den Filmen beschäftigt, aus denen ich die abgezeichnete Bilder für das Buch benutze.

    Schreibst du denn eine Fanfiction?
    Da weiss ich leider nicht, wie das genau funktioniert, aber ich glaube da muss man auch abklären, wie das mit den Urheberrechte nfunktioniert...

  • Das ist ein sehr komplexes Gebiet.. da brauchst du eher einen Fachmann, wie einen Anwalt für Urheberrechte, statt unserer Meinung, würde ich sagen. Dann bist du gerade bei einem Buch auf der sicheren Seite ;)


    Wir haben aber auch schon ähnliche Themen. Das Stichwort ist die Schöpfungstiefe, die beim Abmalen erreicht wird, und natürlich ob man dann erkennt, das du genau dieses eine Foto abgemalt hast. Auch diese Entscheidung ist sehr schwer..


    Schau mal hier:
    Das Urheberrecht



    Dein Thementitel finde ich leider recht wenig aussagekräftig...

  • Danke Veboshi und BlueThunder für eure Antworten.


    Habe jetzt mal eine Produktionsfirma/Verleih kontaktiert und nachgefragt. Mal sehen, was dabei raus kommt.


    Danke nochmals für eure Hilfe.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    @Tee War das dann alles, was du hier im Forum wolltest?

  • Nein, das war nicht alles.

    --------------- 26. August 2018, 11:50 ---------------
    Servus!


    Hat jemand ein Beispiel zu diesem Gesetz: https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung


    "Etwas Anderes gilt nur dann, wenn im bearbeiteten Foto das Original kaum mehr zu erkennen ist. Dann spricht man von einer freien Bearbeitung, für deren Veröffentlichung Sie keine Zustimmung des Urhebers des Originalbildes benötigen". quelle: https://www.medienrecht-urhebe…cht-und-urheberrecht.html

    --------------- 26. August 2018, 12:10 ---------------
    Wer sucht, der findet. ;)


    Weiter unten auf der Seite:



    https://www.dirks.legal/2016/0…as-urheberrecht-an-fotos/

    --------------- 27. August 2018, 14:12 ---------------
    Würde das immer noch Ärger geben oder reicht die Veränderung:


    https://picload.org/view/dlccpdcr/gutso.jpg.html

  • Wie gesagt wir sind keine Anwälte, und das Thema Schöpfungstiefe kann nicht einfach so definiert werden.


    Denke mal, gerade bei Personen ist es für deine Bilder ja wichtig dass man sie wiedererkennt. Ob man nun das Foto wiedererkennt ist fraglich, denn du übernimmst ja nicht viel davon. Aber die Person die du gemalt hast könnte man (das willst du sicher auch) erkennen. Wie es sich nun damit verhäl.. keine Ahnung.

  • Wenn es sich um Personen handelt brauchst du zur Veröffentlichung deren Genehmigung wie bei Fotos auch, da fliest das Persönlichkeitsrecht mit ein. Wir hatten das Thema vor ein paar Jahren in nem anderen Forum, da haben sich dann Beruffsfotografen dazu mal geäussert.


    Lieben Gruß Sten

  • Danke für eure Antworten.


    Jetzt bin ich aber etwas verwirrt. Dass ich die Genehmigung einer Person brauche, deren Bild/Foto ich gerne veröffentlichen will, kann ich ja noch verstehen. Aber auch bei einer Silhouette einer Person brauche ich die Genehmigung der Person, um die Silhouette zu veröffentlichen?

    --------------- 27. August 2018, 17:13 ---------------
    "So dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte stets verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Bilder oder Videos von Prominenten oder wichtigen Ereignissen. Hier stehen sich das Recht am eigenen Bild einzelner Personen und der Informationsbedarf der Öffentlichkeit gegenüber".


    Quelle: https://www.ra-plutte.de/faq-r…m-eigenen-bild-beispiele/


    Mein Buch ist ein Sachbuch - es informiert die Öffentlichkeit.

  • Das kommt dann auf die Auslegung an, Wenn die Silhuette komplet Schwarz ist, fällt das Persönlichkeitsrecht weg, alles andere hängt dann auch davon ab ob du die Rechte am Basisbild hast, der Hintergrund öffentlicher Raum ist oder nicht etc. Das ist nicht einfach nur Fotoecht sondern Recht am Bild egal wie erstellt und das hat zich Hintertüren je nach Auslegung,wo noch andere Rechte ne Rolle spielen.


    Lieben Gruß Sten

  • Wenn ich mal die Infos zusammenfassen darf:


    Ich darf das Bild eines Schauspielers ohne seine Genehmigung veröffentlichen in meinem Sachbuch, wenn ich das Bild selbst hergestellt habe, also keine Bildrechte verletze. Sehe ich das richtig?


    "So dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte stets verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Bilder oder Videos von Prominenten oder wichtigen Ereignissen. Hier stehen sich das Recht am eigenen Bild einzelner Personen und der Informationsbedarf der Öffentlichkeit gegenüber".

  • Es verletzt doch immer noch das Persönlichkeistrecht oder? Das ist ja egal ob es ein Sachbuch ist oder nicht.. Aber wei gesagt bin kein Anwalt. Da isnd deine Fragen einfach echt besser aufgehoben. Oder fragts bei einem der sich mit Verlagswesen auskennt.

  • Es verletzt doch immer noch das Persönlichkeistrecht oder? Das ist ja egal ob es ein Sachbuch ist oder nicht.. Aber wei gesagt bin kein Anwalt. Da isnd deine Fragen einfach echt besser aufgehoben. Oder fragts bei einem der sich mit Verlagswesen auskennt.


    Laut dem hier ja angebliche nicht:


    https://www.ra-plutte.de/faq-r…m-eigenen-bild-beispiele/


    Auszug:



    2) Fälle, in denen auf eine Einwilligung verzichtet werden darf


    In § 23 KUG werden Fälle aufgezählt, in denen eine Verbreitung selbst dann erlaubt ist, wenn eine Einwilligung weder ausdrücklich noch nach den Umständen erteilt wurde. Hierbei läuft es stets auf eine Einzelfallbetrachtung hinaus.
    So dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte stets verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Bilder oder Videos von Prominenten oder wichtigen Ereignissen. Hier stehen sich das Recht am eigenen Bild einzelner Personen und der Informationsbedarf der Öffentlichkeit gegenüber. Die Rechtsprechung ist dabei relativ großzügig zu Lasten der Einzelperson. Auch wenn der Begriff der Zeitgeschichte auf den ersten Blick etwas anderes vermuten lässt, umfasst er nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern ganz allgemein das Zeitgeschehen, das heißt alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse. Auch durch rein unterhaltende Beiträge kann Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung nach Meinung des BGH unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als rein sachbezogene Informationen.

  • ich verstehe nicht, was "Bildnisse aus der Zeitgeschichte" in diesem Fall konkret heißen soll. ;)


    Ein B-Promi ist ja keine Person der Zeitgeschichte...

  • Bei Deinem ersten Link ist das unter (2) stehende das eigentlich Interessante "Interessen der Hinterbliebenen oder der abgelichteten Person. Das ist so herlich schwammig das für Deinen fall besser nen Fachanwalt fragst. Interessen können schon sien wenn Du damit direkt oder indirekt Gewinne erzielst in form von Geld und ähnlichem, z.B. auf der Webseite wo Du es veröffentlichst geschaltete Werbung. Hast Du das Bild / die Fotovorlage nicht selbst erstellt steht häufig noch ne Bildagentur dahinter die die Rechte des Fotografen/ der Fotografin vertritt, das ist auch bei Pressefotos so. Sicherr fährst Du mit gemeinfreien Bildern ansonsten einfach wie Bluethunder weiter oben schon sagte geh zum Fachanwalt.


    Lieben Gruß Sten

  • Bildnis ist ein Bild von z.B. einer Person - gemalt, fotografiert, was auch immer, was die Person auf ein z.B. Stück Papier bannt.


    Zeitgeschichte: Geschichtliche Gegenwart und jüngste Vergangenheit.


    Ein von mir selbstgemaltes Bild von Steven Spielberg müsste doch ein Bildnis der Zeitgeschichte - in dem Fall dann von Spielberg. Spielberg ist ja mit seinen Filmen vertreten in der Zeitgeschichte.


    "Auch wenn der Begriff der Zeitgeschichte auf den ersten Blick etwas anderes vermuten lässt, umfasst er nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern ganz allgemein das Zeitgeschehen, das heißt alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse." Filme gehören dann wohl auch dazu.




    "Interessen der Hinterbliebenen oder der abgelichteten Person. "


    Wo hast du das denn gelesen? In Bezug auf § 23 KUG habe ich nichts dazu gelesen. Oder bin ich jetzt nur zu doof, den Zusammenhang zu verstehen? ;)

    --------------- 28. August 2018, 18:39 ---------------
    Nachtrag:
    Ein von mir selbstgemaltes Bild von Steven Spielberg müsste doch ein Bildnis der Zeitgeschichte SEIN - in dem Fall dann von Spielberg. Spielberg ist ja mit seinen Filmen vertreten in der Zeitgeschichte.

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