Nebenbei als Künstler arbeiten? Rechtslage? Erfahrung?

  • Hallo Leute,



    Ich zeichne sehr viel, verkaufe Bilder, Karten… und ich stelle Metall-Pins her und Acryl-Anhänger. Ich designe die Motive und lasse die Sachen dann bedrucken. Aber bisher eben immer nur aus Spaß – auch wenn erfolgreich.


    Ich arbeite Vollzeit und möchte nun nur nebenbei! ein wenig als Künstler arbeiten, da ich zu wenig verdiene… darum möchte ich das alles etwas ausbauen und einen Online-Shop auf Etsy eröffnen.


    Bevor ich loslege, möchte ich das allerdings anmelden. Verdienen würde ich 50-600 Euro monatlich, je nach Erfolg.


    Aber mich verwirrt das alles ein wenig… Mein Anwalt sagt, ich müsse jetzt ein Gewerbe anmelden, aber ich glaube, das stimmt nicht? Ich glaube, ich muss mich an das Finanzamt wenden. Und mich dort als freiberuflicher Künstler eintragen lassen oder?

    Und auch das mit dem Thema Einkommenssteuer-Überschuss verwirrt mich total…



    Gibt es hier jemanden, der NEBENBEI als Künstler arbeitet und mir vielleicht ein wenig durch den Bürokratie-Kram helfen kann? Ich wäre unglaublich dankbar…

    • Offizieller Beitrag

    Hallo SofaKissen,


    ich habe zwar in Deutschland nebenberuflich als "Künstler" (Texter) gearbeitet, habe aber erst einmal eine andere Frage, nämlich: Möchtest du dich aktiv am Forum beteiligen oder ist dies deine einzige Frage? Dafür haben wir nämlich einen Gastbereich.


    Wenn du dich am Forum auch anderweitig und nicht nur hinsichtlich bürokratischer Fragen beteiligen möchtest, was uns freuen würde, dann stell dich bitte in unserem Vorstellungsthread vor. Es gibt zu dem Thema auch bereits einen Thread, dahin könnten wir deinen Beitrag dann ggf. verschieben.


    Ich nehme an, dein Avatar ist kein selbstgemaltes Bild, sondern Pikachu , oder?

  • Hallo Waldblume und danke für die Antwort


    Das Avatar habe ich ehrlich gesagt gar nicht ausgewählt. Das wurde irgendwie durch mein Google-Konto übernommen und wird später ausgetauscht.

    Das habe ich vor Jaaahren irgendwann mal hochgeladen und wurde dann irgendwie mit übernommen bei Anmeldung... ?????????


    Ich bin schon lange stiller Mitleser hier und habe mich heute endlich mal angemeldet.

    Ich würde mich sehr gerne mehr beteiligen und auch vorstellen, wollte das aber später machen, da ich gerade auf Arbeit bin und hier keine Bilder raussuchen kann etc


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sofakissen,

    danke für deine Antwort, das freut uns! [doppel-daumen] und wir freuen uns auf eine Vorstellung.


    Ich bin noch Neu-Moderator, aber wenn kein Protest kommt, verschiebe ich den Thread in den bereits vorhandenen :/

    Also ich denke, wenn du nur malst und zeichnest und die Originale verkaufst, brauchst du definitiv kein Gewerbe. Das "Problem" liegt wohl darin, dass du Sachen bedrucken lässt und diese dann verkaufst, ich vermute hier den möglichen Übergang zum Gewerbe. Wenn das unter "Gewerbe" fällt, kann ich leider nicht viel dazu beitragen, außer, dass mein Bruder ein nebenberufliches Gewerbe führt und das wohl auch nicht so schlimm ist von der Bürokratie...


    Bleibt es aber beim "Künstlerischen", müsstest du das der Künstlersozialkasse melden, sobald du über 325 Euro (habe gerade nochmal geschaut) verdienst pro Monat. Das macht aber nur was "aus", wenn du in deinem Hauptberuf unter 41.400 €/Jahr verdienst (brutto). Verdienst du mehr, bist du von der rentenversicherungspflicht ausgenommen, da die ja dein Hauptberuf abdeckt. HIer würde ich dann ggf. anfragen, ob du dich befreien lassen kannst für die ersten drei Jahre. Die Möglichkeit gibt es, aber nicht im Nachhinein und ich weiß eben nicht, ob das auch beim Nebenberuf gilt. Infos hier: https://www.kuenstlersozialkas…sten/voraussetzungen.html


    Ich habe meine Steuererklärung von einem Berater machen lassen bzw. mache ich nun auch, aber wohne nicht mehr in Deutschland. Zuerst klappte es auch drei Jahre ohne ganz gut. Dann habe ich aber durch einen Fehler meinerseits Tausende von Euro Umsatzsteuer nachzahlen müssen und bin seither immer brav beim Berater gewesen. Aber eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist kein Hexenwerk, nur Mut.

  • Hey ihr Lieben, da der Therad hier irgendwie passt würde ich euch meine Situation mal schildern, evtl. kann mir wer eine Antwort geben :)


    Ich zeichne/male am liebsten privat und als Hobby, aber habe die letzte Zeit immer ca. einmal im Monat eine Auftragsarbeit zu einem Preis von 10-15 Eur gemacht. Ich wurde also gefragt ob ich dies oder das machen kann, habe den Preis genannt, es mir zahlen lassen und anschließend das Bild gemalt/gezeichnet.


    Man fühlt sich wirklich geehrt, wenn man gefragt wird, macht dies natürlich auch gern, aber es kostet nunmal Zeit und umsonst möchte man sowas ja nicht machen. Ich hoffe, ihr wisst was ich meine.


    Gern würde ich, wenn ich sowas in Zukunft mache, gern in einer Rechnung /einem Vertrag festhalten, wo Preise und Regeln etc. festgehalten werden.


    Ich möchte das definitiv nicht beruflich machen, wirklich nur 1x im Monat weiterhin für max. ich sage mal 50 Eur.


    Verstehe ich es richtig, dass ich bei dem "Minibetrag" mich weder irgendwo als Künstler anmelden muss, noch Steuern zahlen muss usw.?


    Außerdem: Was haltet ihr generell davon? Gerne her mit euren Ansichten!

  • Soweit ich informiert bin, ist man freischaffend, das ist kein Gewerbe.

    Die Einnahmen müssen eben mit versteuert werden. Bei allen anderen notwendigen Dingen wie Versicherungen, Rente usw. lieber jemanden fragen,der Ahnung hat.

  • Hi!

    Ich grabe den Thread mal wieder aus, ich hoffe, das ist in Ordnung?

    Ich hatte im Forum gelesen, dass einige einen Etsy Shop haben, Aoife und Spaceboy zb. Es geht darum, dass ich gern ein paar meiner Bilder in so einem Shop anbieten möchte. Evtl auch als Kunstdruck oder auf Tassen etc.

    Wie sieht es hier aus mit einem Kleingewerbe? Ist das nötig dafür, oder gilt das als freischaffende Kunst? In der Steuererklärung würde ich es ans zusätzliche Einnahmen natürlich angeben, aber muss ich hier noch mehr beachten?

  • Ich habe das Finanzamt so verstanden, dass alles, was reproduzierbar ist, also kein Einzelstück, eines Gewerbescheins bedarf. Auf jeden Fall, auch als freischaffender Künstler, brauchst du eine Genehmigung vom Finanzamt, eine eigene Steuernummer und idealerweise eine Steuer-ID (für alles Onlinemarketing). An einer Anfrage beim Finanzamt führt also kein Weg vorbei.

  • Gewerbeschein bei der ansässigen Gemeinde beantragen - geht schnell und ist auch nicht teuer (waren 20 Flocken bei mir damals, das variiert aber auch nach Ort immer ein wenig) - die leiten das dann weiter und das lustige Amt das immer Kohle möchte, meldet sich dann bei Dir nochmal, da gibts nochmal Formulare für den Anfang zum ausfüllen.


    Auf Etsy brauchst du unbedingt auch Rechtstexte - bzw bei allen Plattformen die online Waren anbieten. Ohne läuft man in Gefahr, Post von Abmahn-Formen zu bekommen, und man wirkt auch unseriös.

    Ich hab meine von der IT Kanzlei - die sind da sehr gut und wissen immer sofort Bescheid wenn es Neuigkeiten gibt, und man eventuell auch eine neue Regelung beachten muss.

    Dann wär noch die Verpackungsverordnung ein Punkt, auch da hat aber die IT Kanzlei auf ihrer Seite viele Infos und ein Partnerprogramm.

    Ich bin momentan ja nicht mit meinen Bildern auf Etsy und Co, sondern als Schneider und Kostümdesigner, bei mir spielt die Handwerkskammer noch ne Rolle, die wissen aber auch über alles Bescheid und beraten einen gern.

  • Hi!

    Ich grabe den Thread mal wieder aus, ich hoffe, das ist in Ordnung?

    Ich hatte im Forum gelesen, dass einige einen Etsy Shop haben, Aoife und Spaceboy zb. Es geht darum, dass ich gern ein paar meiner Bilder in so einem Shop anbieten möchte. Evtl auch als Kunstdruck oder auf Tassen etc.

    Wie sieht es hier aus mit einem Kleingewerbe? Ist das nötig dafür, oder gilt das als freischaffende Kunst? In der Steuererklärung würde ich es ans zusätzliche Einnahmen natürlich angeben, aber muss ich hier noch mehr beachten.

    Hallo Frogger, also ich bin beim Finanamt angemeldet als Selbständige. Habe eine Steuernummer und darf öffentlich Bilder verkaufen auf Marktplätzen und im Onlineshops. Ich darf Werbung für meine Malgruppe machen, Ausbilden usw. Im Formular stehen die Aufgaben, die du eintragen mußt. Mein Unternehmen heißt M.Z Aquarellmalerei. Freiberuflich tätig zu sein, hat steuerliche Vorteile. Aber ob du Freiberuflich tätig sein kannst, das wird vom Finanzamt geprüft und entschieden. An diesem Punkt bin ich eben auch gerade. Sie erlärten mir: Das es mit den Verträgen zusammen hängt, die mein Nachbarschaftsverein mit mir aushandelt. In dem Nachbarschaftsverein gebe ich Malkurse und Malevents bei Veranstaltungen. Da werde ich dann gebucht. Klar, und ich verkaufe online meine Werke. Wenn du bei Etsy oder E-Bay verkaufen willst, muß EBay das so oder so ans Finanzamt melden. Soweit ich weiß. Dann kannst du gleich auch Gewerbeschein beim Ordnungsamt beantragen. Hier in meinem Wohngebiet ist das Ordnungsamt zuständig. Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen. Liebe Grüße

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