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Digitale Zeichnungen verkaufen & Steuern

  • Hallo,


    Ich überlege seit einiger Zeit testweise Commisions (auf deutsch heißt es glaube ich Aufträge) anzunehmen, aber bin mir unsicher, wie das in Bezug auf Steuern funktioniert. Muss ich bereits wenn ich in einem Jahr nur eine einzige digitale Zeichnung für z.B. 10€ verkaufe eine Einkommenssteuererklärung erstellen?


    Von dem, was ich bisher gelesen habe, scheint in so einem Fall immerhin Einkommenssteuer das Einzige zu sein, worum ich mich kümmern muss (also nicht Gewerbesteuer, Umsatzsteuer usw. bei niedrigen Geldbeträgen). Aber jedenfalls laut diesem Dokument ( https://www.regensburg.de/fm/1…nstlerinnen-kuenstler.pdf ) scheint schon eine einzige Commision anzunehmen eine Einkommenssteuererklärung notwendig zu machen (Ausnahmen für niedrige Geldbeträge gelten laut dem Dokument nur für gemeinnützige Zwecke). Andererseits bezieht sich das Dokument nur auf Bayern. Liege ich richtig mit der Vermutung, dass Ähnliches auch in Sachsen gilt?


    Ich habe auch oft gesehen, dass einem für eine Einkommensteuererklärung ein/e Steuerberater*in empfohlen wird, weil eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen kompliziert und zeitaufwendig sei. Steuerberatung ist aber anscheinend auch vergleichsweise teuer und ich will ja erstmal nur testweise ein oder zwei Commisions für ca. 10€ annehmen.


    Ich weiß natürlich, dass wenn ich ein einziges Mal von jemandem 10€ für eine digitale Zeichnung bekomme niemand irgendwie nachprüfen wird, ob ich jetzt die 10€ auf PayPal von einem Freund zum Geburtstag bekommen habe oder eben für eine digitale Zeichnung. Aber ich will trotzdem rechtlich sicher sein (vor allem auch falls ich mich irgendwann entscheiden sollte regelmäßig Commisions anzunehmen).


    In diesem Forum habe ich einen Beitrag gefunden, wo von jemandem so ähnliche Fragen bereits gestellt wurden ( Bilder privat verkaufen: Rechtliches & Steuern? ), allerdings hat darauf niemand geantwortet, deshalb habe ich mich jetzt hier angemeldet, um im Gastbereich zu fragen.


    Ich bin für jeden Ratschlag sehr dankbar, besonders wenn ihr mir einen Paragraphen oder etwas Ähnliches als verlässliche Quelle geben könntet :)

  • Ich denke, hier kann Dir niemand eine passende Antwort geben. Eine gute Antwort hängt von Deinen zu berücksichtigen Einkommensverhältnissen der vergangenen Jahre und Deiner letzten Steuererklärung ab, also dem, was Du normal jährlich versteuerst. Am sichersten bist Du, wenn du Dir Fachrat einholst, zum Beispiel bei einer Steuerberatungsstelle, die beraten teils auch kostenlos.

  • In dem Dokument was du verlinkt hast kommst du beim Lesen auch auf die "Kleinunternehmerregelung". Im Zweifel frage direkt beim Finanzamt nach.

  • Nightmage

    Hat das Thema geschlossen.

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