Dazu wäre erst mal wichtig zu klären was lizenzfrei (zu engl. royalityfree) bedeutet.
Man kann nämlich auch lizenzfreie Bilder kaufen (z.B. bei Fotolia.de, istockphoto.com etc.).
Ich finde die Qualität der gekauften Bilder deutlich besser als die von den freien Plattformen (z.B. dein erwähntes Pixelio.de - wobei man da auch den ein oder anderen Fotoschatz finden kann, aber imho hat die Qualität in den letzten Jahren eher abgenommen).
Lizenzfrei bedeutet, dass man (je nach AGB) die erworbenen Fotos für sämtliche private wie kommerzielle Zwecke nutzen kann (Ausnahmen sind üblicherweise Projekte, die gegen Gesetze verstoßen bzw. sexuell anzöglich sind, und für Fotodrucke auf Tassen, T-Shirts und Co. werden in aller Regel dann doch wieder extra Lizenzgebühren fällig).
Gekauft oder frei verfügbar: die Kennzeichnungspflicht des Urhebers bleibt.
Dabei kann man aber ganz sicher streiten, ab wann man ein eigenes Werk erschaffen und damit ein eigenes Urheberrecht erworben hat.
Bei so detaillierten Zeichnungen, die an eine Vorlage angelehnt sind, würde ich mal behaupten, dass die Zeichnung (je nach Aufwand - und den bezweifle ich bei deinen Bildern ganz und gar nicht) ein eigenes Werk im Sinne des Urheberrechts darstellt.
Man kann ja auch mit bestehenden fremden Werken ein neues Werk schaffen. Ausschlaggebend ist hierbei die Schöpfungshöhe und die würde ich bei einem langwierig und aufwendig gezeichnetem Bild durchaus bejahen.
ABER: zweifelsfrei klären kann das nur ein Rechtsanwalt spezialisiert auf das Urheberrecht - da reicht ja eigentlich auch ne kurze (Telefon-)Beratung um Gewissheit zu bekommen. Ein Anwalt haftet nämlich für seine Beratung, das Internet nicht.