13moon, das ist nicht gut, wenn die Lehrer da nicht deutlich hervorheben was erlaubt ist und was nicht. [keine-ahnung]
Denn das deutsche Urheberrecht erlaubt zu pädagogischen Zwecken urheberrechtlich geschütztes Material (unter Urhebernennung) zu benutzen.
Siehe: Schranken des Urheberrechts speziell den Passus § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch.
Privat oder beruflich darf man urheberrechtlich geschütztes Material nicht ohne Erlaubnis einfach benutzen, verändern und (wieder) veröffentlichen.